Wichtiger Hinweis für den Waffentransport nach und durch Luxemburg!
Wer beabsichtigt Waffen und/oder Munition nach oder durch Luxemburg zu transportieren, muss seit dem 02.02.2022 eine wichtige Regelung beachten, ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.
Zusätzlich zu den allgemein gültigen Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG) welche den Transport von Waffen und Munition regulieren, muss für Luxemburg zusätzlich ein Stempel (Sichtvermerk) von der Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz) im jeweiligen europäischen Feuerwaffenpass VOR dem geplanten Transport angebracht werden! Wird dieses unterlassen droht u. a. die Beschlagnahmung der betreffenden Transportgüter. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den beigefügten PDF-Dateiein, die zum Download bereit stehen.