Über die Veranstaltung:
Die Verpflichtung zur Hilfeleistung ergibt sich – wenn nicht schon an sich eine Selbstverständlichkeit -aus § 323c Abs. 1 im StGB, in dem klar die strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung geregelt sind.
Besonders Jäger und Schießstandaufsichten sind durch ihren stetigen Aufenthalt im Revier und dem Schießstand oft mit der Situation konfrontiert, 1. Hilfe leisten zu müssen. Nicht nur untereinander, sondern im Blick auf jeden Waldnutzer, der im Fall der Fälle versorgt werden muss.
Dafür sind für Jäger umfangreiche Kenntnisse erforderlich, die eingeübt und regelmäßig aufgefrischt werden sollten. Beginnend bei Einrichtung einer Rettungskette, Absicherung der Unfallstelle, Notruf, Einweisung des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Leistung Erster Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Wichtig in allen Fällen, in denen Erste Hilfe geleistet wird: es besteht immer und für jeden, der hilft, Versicherungsschutz!
Dozent: Priv.-Doz. Dr. med. Felix Bläsius
Inhalte des Notfalltrainings:
- Erkennen von Notfallsituationen, Eigensicherung, Rettungskette
- Resilienzstrategien gegenüber Katastrohen
- Notfall ABC
- Stabile Seitenlage, Schocklagerung
- Blutstillung (Druckverband, Tourniquet (Israeli bandage, C.A.T.))
- Allgemeinmedizinische Notfälle
- Stichverletzungen
- Schußverletzungen
- Reanimation
Der Kurs ist im wesentlichen auf die Praxis ausgelegt.
Kostenbeitrag: 25 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung auf der KJS-Veranstaltungsplattform www.revier.kjs-aachen.de
