Wiederladelehrgang §27 Sprengstoffgesetzt

22.  –  23. November 2025

Über die Veranstaltung:

Seminar zum Erlangen der Fachkunde zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27
SprengG.

In einem 2-tägigen Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse in den Bereichen
Ladekomponenten, Geräte & Werkzeuge, Ladeverfahren und Ballistik vermittelt.

Praktische Vorführungen und einzelne Übungen an beiden Tagen vertiefen die theoretischen
Grundlagen.

Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Das nach bestandener Prüfung ausgehändigte Zeugnis dient zur Beantragung einer Erlaubnis
nach § 27 Sprengstoffgesetz bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist:

  • Eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung
    nach § 34 Abs. 2 der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz, kurz UB. Diese muss 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Die UBB muss dazu rechtzeitig bei ihrer zuständigen Behörde beantragt werden.
  • die Teilnehmer müssen Jäger oder Sportschützen sein (Bedürfniss)
  • mindestalter 21 Jahre
  • deutscher Staatsbürger

Teilnehmerzahl: maximal 20 Personen.

Bei mehr Interessenten gilt die Reihenfolge der Anmeldung auf die Interessentenliste.

Kosten: ca. 250,00 incl. Prüfungsgebühren

Weitere Informationen und Anmeldung auf der KJS-Veranstaltungsplattform www.revier.kjs-aachen.de

Weitere Beiträge

Alle anzeigen
24.10.2025

Motorsägenkurs Teil 2