16-september-2020hinweise-zur-asp-beprobung

16. September 2020
Hinweise zur ASP-Beprobung

Liebe Jägerinnen und Jäger,


in Anbetracht der Tatsache, dass die ASP ein derzeit hohes Risiko für unseren Wildschweinbestand darstellt, möchte ich alle Jägerinnen und Jäger anhalten, alle erlegten Schweine zu beproben.
Das Untersuchungsmaterial (Blutprobenröhrchen) und der dazugehörige Begleitschein gibt es bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Die Schweißprobe ist nach dem Erlegen aus der Kammer oder dem Bauchraum zu entnehmen. Der Schweiß sollte möglichst frei von allen sonstigen Verunreinigungen entnommen werden, daher bietet sich eine Schweißprobenentnahme im Zuge des Aufbrechens an.

Der ausgefüllte Begleitschein sowie das Blutprobenröhrchen sind im besten Fall in einer separaten, von den Trichienenprobe unabhängige Tüte zu verpacken. Die Veterinärämter senden die verschlossenen Schweißproben dann weiter zum jeweiligen Landesuntersuchungsamt, wo die Proben serologisch untersucht werden.

Die Ergebnisse gehen dann wiederum gesammelt zum zuständigen Veterinäramt, sollte eine Probe positiv sein, wird eine Gegenprobe durch das nationale Referenzlabor des FLI auf der Insel Riems durchgeführt, danach wird der Fall veröffentlicht.


Hinweis:
ASP ist weder für den Menschen, noch für den Hund ansteckend, jedoch sollte nichtsdestotrotz auf eine gute Hygiene geachtet werden, da die Biosicherheitsmaßnahmen zur Beschränkung der weiteren Ausbreitung von ASP zumindest im Wald in den Händen von uns Jägern liegt.

Waidmannsheil,
Simon Kreutz
Jungjäger und amtlicher Tierarzt
16.09.2020

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