- Waidmannsheil bei der Kreisjägerschaft Aachen.
Wichtige Information zum aktuellen Seuchengeschehen ASP !
Infoschreiben Ministerium Landwirtschaft Verbraucherschutz NRW
Die folgenden Hygienemassnahmen sind insbesondere einzuhalten !
Presseinfo im Kreis Olpe !
Wichtige Information zum aktuellen Seuchengeschehen MKS !
An dieser Stelle möchten wir aktuelle Informationen zu einer Podiumsdisskusion zum Thema Wolf mitteilen.
Diese Austauschveranstaltung fand am 8.Oktober 2024 bei der Landwirtschaftskammer in Düren statt.
Den Bericht hierzu finden Sie weiter unten als PDF Download.
Zusätzlich wurde noch ein Bericht der Landwirtschaftlichen Zeitung – zur gleichen Veranstaltung hinzugefügt !
Aktuelles zum Schutzstatus Wolf vom 16.06. 2025
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt wieder einmal Maßstäbe für die Jagd auf den Wolf. In einem Urteil (C-629/23) vom Donnerstag (12.6.) kommt er zum Schluss, dass der Wolf zur Jagd freigegeben werden darf, selbst wenn er als „gefährdet“ eingestuft ist. Voraussetzung ist aber: Sein Erhaltungszustand ist als „günstig“ eingestuft. Allerdings definieren die EU-Richter den Erhaltungszustand anders als bisher das Bundesumweltministerium.
Ausschlaggebend sei der Zustand der Population. Deshalb könne laut EuGH auch der Wolfsbestand in benachbarten Mitgliedsstaaten – sogar Staaten außerhalb der Europäischen Union – berücksichtigt werden. Biogeographische Regionen haben für den EuGH keine Bedeutung, um den Erhaltungszustand zu beurteilen.
Dass der Wolf in der Roten Liste aufgeführt ist, ist nach dem EuGH-Urteil (C-629/23) aber nicht entscheidend für die Freigabe zur Jagd. Es schließt auch nicht aus, dass der Erhaltungszustand dieser Art in einem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats als „günstig“ betrachtet wird. Der Mitgliedstaat kann etwa den Austausch zwischen Tieren der betreffenden Art aus seinem Land mit Tieren aus Nachbarländern berücksichtigen.
Drei Voraussetzungen für „günstigen“ Zustand
In ihrem Urteil führten die Richter noch mal die Grundlagen für jede Maßnahme zum aktiven Wolfsmanagement auf. Ziel jeder Maßnahme müsse sein, einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Laut FFH-Richtlinie müssen drei Voraussetzungen für einen „günstigen“ Erhaltungszustand erfüllt.
- 1. Die betroffene Tierart bildet ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört.
- 2. Das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art darf nicht abnehmen.
- 3. Es muss ein genügend großer Lebensraum vorhanden sein, um das Überleben der Art zu sichern.
Wölfe: EU-Parlament stimmt für Änderung des Schutzstatus
Pressemitteilung Plenartagung
08-05-2025 – 12:38
In Anpassung an die Berner Konvention hat das Parlament hat den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft.
Mit 371 Stimmen dafür, 162 dagegen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament den Vorschlag der Kommission einer diesbezüglichen Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Ziel ist die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs in der EU an die Vorgaben der Berner Konvention – von „streng geschützt“ auf „geschützt“.
Die Kommission hatte diesen Vorschlag auf Initiative des Parlaments unterbreitet.
Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Sie können künftig flexibler Maßnahmen ergreifen, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern und die Auswirkungen wachsender Wolfsbestände besser zu bewältigen. Zudem können sie Maßnahmen an regionale Besonderheiten anpassen.
Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen.
Außerdem steht es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng
geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.
Nächste Schritte:
Das Parlament hat am Dienstag beschlossen, die Gesetzesänderung im Dringlichkeitsverfahren zu
behandeln. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen
werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.
Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in
Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.
Hintergrund:
Laut Kommission leben in Europa über 20.000 Wölfe. ihre Bestände und Verbreitungsgebiete nehmen zu. Dieser Erfolg im Artenschutz hat jedoch in einigen Regionen zu wachsenden Konflikten mit menschlichen Aktivitäten geführt – insbesondere in Bezug auf die Nutztierhaltung.

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Afrikanische Schweinepest

NRW-Waffenbehörden machen Ernst

Rechtsgutachten Wolf

