Im August 2023 legte Prof. Brenner ein Rechtsgutachten über die Möglichkeiten der Einführung eines Bestandsmanagements für den Wolf vor.
Hierin wird auch Prof. Herzog und RA Guber zitiert, die zu dem Schluss kommen, dass der günstiger Erhaltungszustand von Canis Lupus erreicht ist.
In der weiteren Ansicht ist auch ein Video des Landesjagdverbandes Hessen verlinkt. Sehenswert !
Mittlerweile hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 20. Juni 2024 hat einen Beschluss gefasst und sich zum Thema Wolf positioniert ! Ein erster Schritt !
Aktuell – 25. September 2024 – Die EU Mitgliedsstaaten stimmen für die Absenkung des Wolf-Schutzstatus von “streng geschützt” auf “geschützt”