
Der bestätigte Jagdaufseher ist im Interesse der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
Die Themen sind alledings nicht nur für bestätigte Jagdaufseher interessant und es können alle Mitglieder teilnehmen.
Der bestätigte Jagdaufseher hat jeweils im Abstand von fünf Jahren nachzuweisen, dass er an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat. Der Nachweis ist durch eine Teilnahmebestätigung zu führen (gemäß Nr. 7 des Runderlasses des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.10.1992 (MBl. NW.S.1737), zuletzt geändert durch Runderlass vom 24.01.2000 (Mbl. NRW. S. 200).
Diese Fünfjahresfrist läuft bei vielen im nächsten Jahr aus und daher empfehlen wir Ihnen diese Fortbildungsveranstaltung.
Die Veranstaltung wird von der Kreisjägerschaft Aachen und dem Jagdaufseherverband Nordrhein-Westfalen e.V. durchgeführt.
Die Referenten für diese Fortbildungsveranstaltung sind Hegemeister Herr RA Georg H. Amian aus Aachen und Herr Klaus Binner von der Jagdschule Siegerland-Wittgenstein.
Folgenden Themen werden behandelt:
– Neuerungen im Jagd- und Waffenrecht
– Die ASP-Verordnung in NRW; insbesondere der Einsatz von Nachtsichttechnik
– Neues aus Verwaltung und Rechtsprechung
– Jagdliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern NRW
Weitere Informationen und Anmeldung auf der KJS-Veranstaltungsplattform www.revier.kjs-aachen.d
