Fortbildung

Fangjagdseminar gem. § 29 DVO LJG NRW

31.  –  31. Mai 2026

Über die Veranstaltung:

Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen Landwirtschaftsministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben.

Unser Fangjagdseminar ist annerkannt.

Der richtige Umgang mit den Fanggeräten ist wichtig. Spannend und praxisnah vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu Fangjagd.

Themen:

I. Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd

Wer darf Fanggeräte stellen, kotrollieren, sich gefangenes Wild aneignen?

Sachliche Verbote des § 19 BJG im Hinblick auf die Fangjagd.

Örtliche Verbote des § 20 Abs. 1 BJG.

Wildarten, Jagd- und Schonzeiten.

Die Bestimmungen der DVO des LJG-NRW.

Die Verkehrssicherungspflicht der Fallenstellenden; VSG 4.4.

Der Fallenfang in befriedeten Bezirken.

Tötung von gefangenem Wild nach jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften,
Sicherheitsaspekte.

II. Tier- und Artenschutzrecht

Das Tatbestandsmerkmal „Fangen“ nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz i. V. mit
§ 4 Bundesartenschutzverordnung, Art. 8 und 9 EU –
Vogelschutzrichtlinie.

Rechtliche Anordnungen an die Tierschutzgerechtigkeit der Fangjagd.

Maßnahmen mit dem Ziel, eine tierschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.

Rechtliche Anforderungen an die Artenschutzgerechtigkeit.

Maßnahmen mit dem Ziel, eine artenschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.

Tötung von gefangenem Wild nach tierschutzrechtlichen Vorschriften.

III. Praxis:

Fallen für den Lebendfang – unterschiedliche Bauweisen und Funktionen.

Fangmeldesysteme – Funktionsweise elektronischer und mechanischer
Fangmeldesysteme.

Fallentypen – praktische Handhabung.

Elektronische und mechanische Fangmeldesysteme – praktische Handhabung.

Artspezifischer Falleneinsatz – Standortwahl und Beköderung.

Fallenkontrollen.

Tierschutzgerechte und sichere Tötung nach Lebendfang.

Dozenten: Georg Amian, Sascha Ehrt
Veranstaltungsort: wird per E-Mail mitgeteilt.
Teilnahmegebühr: 75 EUR (für LJV-Mitglieder)

  • Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich (s. unten)
  • Beginn der Veranstaltung (Uhrzeit) sowie Unterlagen erhalten Sie in der Woche vor dem Lehrgang.
  • Sollten Sie nicht teilnehmen können, sagen Sie frühzeitig ab. Wir haben Wartelisten.

hier Anmelden

oder per Mail an  fortbildung@kjs-aachen.de

Bitte geben Sie Ihren Namen (wenn zur Hand die Mitgliedsnummer) sowie den Termin an.

© S.Ehrt

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