Geschult werden muss prinzipiell jeder, der die Jägerprüfung vor dem 01.02.1987 abgelegt hat. Bis dahin wurde das Fach Wildbrethygiene noch nicht geprüft. Es wird aber auch allen anderen Jägern empfohlen, an der Schulung teilzunehmen, da sich inzwischen die Vorschriften und der Umgang mit Wildbret stark verändert haben. Die Nachschulung ist zwingend für Jäger, wenn Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe weitergegeben wird, denn dies ist nur mit dem Nachweis der “kundigen Person” zulässig. Als kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden Schulungen teilgenommen hat. Außerdem wird in der Schulung die Einweisung für Trichinenprobenentnahmen durchgeführt. Seit August 2007 gilt die nationale “Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts” für alle Jäger, die Wild abgeben. Die Schulung ist Bestandteil der Jungjägerausbildung. Interessenten, die den Teilnahmenachweis benötigen, können an den Veranstaltungen teilnehmen. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 30 EUR erhoben. Bitte melden Sie sich über die Veranstaltung-App „KJS-Revier“ an. Alternativ können Sie unter „Fortbildung@kjs-aachen.de“ sich anmelden. Alle weiteren Veranstaltungsdetails werden Ihnen dann mitgeteilt.
Fortbildung
Kundige Person
11.
11. Januar 2025