ASP Informationsbroschüren

ASP-Informationsbroschüren

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

das Friedrich-Loeffler-Institut hat in Zusammenarbeit mit dem DJV Informationsbroschüren zum Umgang mit der Seuche ASP heraus gegeben. Ein Ausbruch der ASP hätte katastrophale Folgen für Wildbestand und Landwirtschaft. Deshalb müssen Behörden, Landwirte und Jäger bei der Früherkennung und im möglichen Seuchenfall eng zusammenarbeiten.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In Mitteleuropa erfolgt eine Ansteckung von Schweinen mit dem Virus der ASP durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (z.B. über Blut), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie über indirekte Übertragungswege (z.B. Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome.

ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.

Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa und den Mitte September 2018 nachgewiesenen Fällen von ASP bei Wildschweinen in Belgien (Gemeinden Etalle, Arlon, Virton und Musson) ist eine Verschleppung der Seuche nach NRW aufgrund der geringen Entfernung  als wahrscheinlich einzuschätzen. Deshalb ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, Fallwild (Schwarzwild) sowie krank erlegtes Schwarzwild bei der zuständigen Behörde zu melden, damit geeignete Proben amtlich untersucht werden könne. Gleiches gilt natürlich auch für alle Bürgerinnen und Bürger, die Fallwild (Schwarzwild)entdecken.

Merkblätter mit Informationen zum Vorgehen beim Auffinden von Fallwild finden Sie im Feld Formulare / Infos. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat eine Hotline (0049 (0)201 / 714488) eingerichtet, bei der Fallwildfunde gemeldet werden können – die Meldungen werden dann z.B. auch am Wochenende vom Landesamt an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet.

Zur einfachen Erfassung von Fallwildfunden stellt der Deutsche Jagdverband (DJV) ein Tierfund-Kataster zur Verfügung. Dieses ist als App für internetfähige mobile Endgeräte erhältlich – so lassen sich Fallwildfunde einfach per Smartphone melden.

Zur Information finden Sie im Download entsprechende Hinweise.

Herunterladen: Leitfaden Beseitigung von Wildtierkörpern

Herunterladen: ASP-Früherkennung

Herunterladen: ASP Maßnahmenkatalog

Herunterladen: ASP Exemplarische Anwendung

Herunterladen: ASP für Jäger

Herunterladen: ASP für Pilzsammler

Herunterladen: ASP-Broschüre-DJV